Die Reuss als Rechtsperson

Menschen haben eine Rechtspersönlichkeit. Warum nicht auch die Natur?

Zum Thema

In den Siebzigerjahren stellte Rechtsprofessor Christopher Stone in seinem berühmt gewordenen Artikel fest: «Immer dann, wenn eine Bewegung neuen ‚Einheiten‘ Rechte übertragen will, wird der Vorschlag als skurril, gefährlich oder lächerlich bezeichnet.»

Eine solche «Einheit» ist die Natur, welche in unserem Rechtssystem keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Warum eigentlich nicht? Denn wer im Rechtssystem keine Rechtspersönlichkeit hat, der verliert jegliche Relevanz.
In Neuseeland gibt es einen Fluss, den Whanganui, der Persönlichkeitsrechte hat. So wurde es zwischen den Maori, welche seit Jahrhunderten am Fluss leben, und der Regierung ausgehandelt. Der Fluss ist dort genauso eine juristische Person, wie es Stiftungen oder Unternehmen sind. Was spricht dagegen, auch der Reuss Grundrechte und eine Rechtspersönlichkeit zuzugestehen? Wer würde die Rechte der Reuss vertreten? Wie müsste dies organisiert werden? Was würde es der Reuss bringen? Was würde sich für sie und für uns Menschen ändern?

Zum Dozenten

Markus Schärli, Dr. rer.pol, studierte Volkswirtschaft und Recht. Er arbeitete als Unternehmer, Journalist und Kommunikationsexperte und als Dozent an mehreren Universitäten und Hochschulen (detaillierter unter: https://www.schaerli.com/markus-schaerli.html).

Kosten

15 CHF für Vereinsmitglieder
35 CHF für Nichtmitglieder
Vergünstigter Eintritt mit Vortragsabo 2025

Ort
Universität Luzern
Frohburgstrasse 3,
Luzern
Hörsaal 10
Google Maps

Daten

Donnerstag, 16.45 bis 18.00 Uhr
11. September 2025

Anmeldung

fakultativ
jederzeit möglich

Anmeldung

Als Vereinsmitglied der Seniorinnen- und Seniorenuniversität Luzern können Sie an vielen Angeboten zum reduzierten Preis teilnehmen.
Sie können mit der Anmeldung gleichzeitig eine Mitgliedschaft lösen. Die Kosten betragen 75 CHF pro Kalenderjahr.


Kosten
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