Verbotene Pflanzen

Zum Thema

Egal ob «Götterbaum», «syrische Seidenpflanze» oder «Kopoubohne», verbotene exotische Pflanzen sind häufig eine Augenweide. Doch seit dem 1. September 2024 gilt die Freisetzungsverordnung für invasive Pflanzen. Im Anhang 2.1 dieser Verordnung sind exotische Pflanzen mit einem so genannten «Umgangsverbot» aufgelistet. Diese dürfen bei uns nicht mehr wachsen, sondern müssen bekämpft werden. Denn sie sind gefährlich für unsere Ökosysteme, weil sie sich wegen mangelnder Kontrolle durch Krankheiten, Parasiten oder Pflanzenfresser ungehindert vermehren. Sie verdrängen einheimische Arten und bedrohen dadurch die einheimische Biodiversität. Sie gefährden die Gesundheit von Menschen, verursachen Schäden an der Infrastruktur, überwuchern Wiesen und Gewässer und führen zu ökonomischen Verlusten. Es ist wichtig, das Auftreten solcher Pflanzen frühzeitig zu erkennen, um sie möglichst schnell zu bekämpfen.

Im letzten Semester wurden bereits die invasiven Pflanzen aus dem Anhang 2.2 der Freisetzungsverordnung vorgestellt. Dieser Vortrag ist auf der Online Plattform myULU3 der Seniorenuni abrufbar. Beide Vorträge sind  unabhängig voneinander verständlich.

Zur Dozentin

Annette Geiser-Barkhausen studierte Biologie in Zürich und schloss mit einem Master in Zoologie und Geobotanik ab. Sie ist seit über dreissig Jahren als Wissenschaftsjournalistin tätig und hat mehrere Bücher über Tiere, Naturschutz und Zoos verfasst.

Kosten

15 CHF für Vereinsmitglieder
30 CHF für Nichtmitglieder
Vergünstigter Eintritt mit Vortragsabo 2025

Ort
Universität Luzern
Frohburgstrasse 3,
Luzern
Hörsaal 10
Google Maps

Daten

Montag, 16.45 bis 18.00 Uhr
8. September 2025

 

Anmeldung

fakultativ
jederzeit möglich

Anmeldung

Als Vereinsmitglied der Seniorinnen- und Seniorenuniversität Luzern können Sie an vielen Angeboten zum reduzierten Preis teilnehmen.
Sie können mit der Anmeldung gleichzeitig eine Mitgliedschaft lösen. Die Kosten betragen 75 CHF pro Kalenderjahr.


Kosten
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